Terminvergabe
Wir halten uns nur für Ihre Behandlung diese bestimmte Zeitspanne frei und dürfen Sie deshalb
bitten, diese Termine unbedingt einzuhalten.
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, ist es
unbedingt erforderlich, dass Sie uns
Ihre Verhinderung mindestens 2 Werktage
(Werktage=Montag bis Freitag)
vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Gerne sind wir dann bereit, mit Ihnen einen neuen
Termin zu vereinbaren.
Für nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellen wir Ihnen eine Rechnung in Höhe der jeweiligen Behandlung (gemäß §615 BGB). Beim Gutschein gilt dieser
als eingelöst und verliert seine Gütigkeit.
Behandlungstermine, auch mündlich vereinbarte, gelten als verbindlich.
Ihr Team Al Madina